Politik Sommersession 2026

Datum: 15. July 2026
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Tiere haben keine eigene Stimme – weder im Parlament noch in der Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, dass ihre Interessen in der Politik vertreten werden. Auch in der Sommersession 2026 beschäftigten sich National- und Ständerat mit verschiedenen Vorlagen, die Auswirkungen auf das Leben von Haus-, Nutz- und Wildtieren haben. Von Tierwohl in der Landwirtschaft bis zur Debatte um gechippte Katzen im Kanton Bern: Die Themen zeigen, wie vielfältig die Herausforderungen rund um den Tierschutz in der Schweiz sind.

 

Diskussionen rund um das RAUS-Programm

Das RAUS-Programm (= regelmässiger Auslauf für Tiere) war Thema in der Sommersession. Die Diskussion ist auch mit der Agrarpolitik 2030+ (AP30+) verknüpft. Im Rahmen der laufenden Agrarreform wird darüber diskutiert, wie Tierwohlprogramme wie RAUS künftig ausgestaltet werden sollen. Eine Motion will, dass sogenannte Innenlaufhöfe neu als RAUS-Auslauf gelten. Das sind überdachte Bereiche im Stall, in denen die Tiere zwar Platz haben, aber nicht wirklich nach draussen gehen.

Begründet wurde der Vorstoss mit dem Ammoniak, der aus Mist und Urin der Tiere entsteht und die Luft in Ställen belastet. Aus Tiersicht ist aber fraglich, ob das Problem damit wirklich gelöst wird. Die Emissionen entstehen weiterhin durch die Tierhaltung selbst und verschwinden nicht einfach, nur weil der Stall anders gebaut ist.

Aus Tierschutzsicht ist das problematisch: Wenn solche Innenlaufhöfe als «Auslauf» anerkannt werden, könnte es passieren, dass Tiere deutlich weniger oder gar keinen echten Zugang ins Freie haben. Der Begriff Auslauf würde damit verwässert, ohne dass sich die Haltung für die Tiere tatsächlich verbessert.

Weniger Antibiotika bei Kälbern & Streustrom in Ställen

Eine Motion zur muttergebundenen Kälberaufzucht will bessere wirtschaftliche Bedingungen schaffen, damit Kälber länger bei der Mutter bleiben können. Dadurch können sie von der natürlichen Mutter-Kalb-Bindung profitieren und häufig länger Muttermilch aufnehmen. Dies kann sich positiv auf ihre Gesundheit auswirken und den Einsatz von Antibiotika reduzieren. Gleichzeitig löst die Massnahme das grundlegende Problem nicht. Auch bei der muttergebundenen Aufzucht werden Kuh und Kalb später voneinander getrennt – der Trennungsschmerz wird somit nicht verhindert, sondern lediglich hinausgeschoben. Hinzu kommt, dass viele Kälber später ebenfalls in der Fleischproduktion landen. Aus Tierschutzsicht ist die Motion deshalb zwar eine Verbesserung einzelner Haltungsaspekte, beseitigt das grundlegende Tierleid des Systems jedoch nicht.

Ein weiteres Thema war der sogenannte Streustrom in Ställen. Damit ist ungewollter elektrischer Strom gemeint, der über Böden oder Stallteile fliesst und von den Tieren gespürt werden kann. Das kann Stress auslösen und das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigen. Ein Teil des Vorstosses sieht vor, die bestehenden Regeln zur elektrischen Sicherheit in landwirtschaftlichen Anlagen anzupassen. Gleichzeitig soll gezielt Fachwissen aufgebaut werden, damit Personen ausgebildet werden, die Streustrom in Ställen erkennen und Betriebe entsprechend beraten können.

Chip- und Registrierungspflicht für Katzen im Kanton Bern

Im Kanton Bern wurde die Motion, die eine Chip- und Registrierungspflicht für Hauskatzen einführen will, erfolgreich angenommen. 

Die Motion verfolgt mehrere Ziele: Die Kontrolle über die Haltung von Hauskatzen soll verbessert werden, der Vollzug bestehender Tierschutzregeln soll einfacher werden und die unkontrollierte Vermehrung von Katzen soll eingedämmt werden. Zudem wird angestrebt, dass sich der Kanton Bern mit anderen Kantonen abstimmt, die bereits ähnliche Regelungen haben oder einführen wollen.

Eine solche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ein wichtiger Schritt, um mehr Verantwortung in der Katzenhaltung zu schaffen und Probleme wie verwilderte oder unkontrolliert vermehrte Katzen besser in den Griff zu bekommen. 

Im Kanton Aargau hat der Grosse Rat die Einführung einer Chip- und Registrierungspflicht bereits 2024 beschlossen. Die Umsetzung war bisher jedoch blockiert und liess auf sich warten. Nachdem nun auch der Kanton Bern eine entsprechende Regelung beschlossen hat, steigt der Druck, die bereits beschlossene Chip- und Registrierungspflicht auch im Aargau endlich umzusetzen.

Feuerwerksinitiative kommt vors Volk

In der Sommersession wurde über die Feuerwerksinitiative und einen möglichen Gegenvorschlag diskutiert. Die Initiative will den Einsatz von Feuerwerk reduzieren, weil laute Knalle und Explosionen für Tiere sehr belastend sind und Angst auslösen können. Der abgelehnte Gegenvorschlag wäre ohnehin nur eine sehr zurückhaltende Lösung gewesen. Vorgesehen war lediglich, einige wenige besonders laute Feuerwerkskörper einzuschränken und die Belastung für Tiere dadurch nur teilweise zu reduzieren. Nun kommt die Feuerwerksinitiative direkt vors Volk. Die Abstimmung findet voraussichtlich am 29. November 2026 oder 28. Februar 2027 statt. Dann entscheidet die Bevölkerung, ob lautes Feuerwerk künftig deutlich stärker eingeschränkt werden soll.

Aus Sicht des Tierschutzes spricht vieles für eine Annahme der Initiative. Plötzliche, laute Explosionen können bei Haus-, Wild- und sogenannten Nutztieren starke Angst- und Fluchtreaktionen auslösen, erheblichen Stress verursachen und im schlimmsten Fall zu Verletzungen oder sogar zum Tod führen. Dass bereits zahlreiche Gemeinden Feuerwerk teilweise oder ganz eingeschränkt haben, zeigt zudem, dass ein besserer Schutz von Mensch, Tier und Umwelt bereits heute erfolgreich umgesetzt werden kann.

Stopfleber-Initiative und indirekter Gegenvorschlag

Auch die Stopfleber-Initiative war Teil der Diskussionen in der Sommersession. Der Nationalrat hält an seinem indirekten Gegenvorschlag fest. Dieser setzt zunächst auf eine Deklarationspflicht für importierte Stopfleber. Führt diese nicht zu einer deutlichen Senkung der Importe, sollen weitere Massnahmen folgen.

Der Ständerat möchte den Gegenvorschlag zusätzlich mit Auflagen für importierte Stopfleber ergänzen. Das löst jedoch das eigentliche Problem nicht: Stopfleber entsteht durch Zwangsfütterung – eine Produktionsmethode, die in der Schweiz seit Jahrzehnten verboten ist. Zusätzliche Importvorschriften ändern nichts am Leid der Tiere.

Die Vorlage geht nun zurück in den Ständerat. Ein vollständiges Importverbot bleibt aus Sicht des Tierschutzes die konsequenteste Lösung, da nur so verhindert werden kann, dass Produkte, die mit erheblichem Tierleid hergestellt wurden, weiterhin auf den Schweizer Markt gelangen.

Forschung ohne Tierversuche stärken

Im Zentrum mehrerer Vorstösse stand die Frage, wie Alternativen zu Tierversuchen weiterentwickelt werden können.

Besonders im Fokus standen sogenannte Organ-on-a-Chip-Technologien. Dabei werden menschliche Zellen auf kleinen Chips so angeordnet, dass sie Funktionen von Organen im Labor nachbilden können. Diese Methode gilt aus Tierschutzsicht als wichtiger Fortschritt, da sie das Potenzial hat, Tierversuche langfristig zu ersetzen und gleichzeitig zu verlässlichere, menschlichere Daten zu liefern.

Ein grundlegender Systemwechsel wurde jedoch nicht beschlossen. Zwar wird die Entwicklung von Alternativen politisch zunehmend gefördert, doch bis zu einer deutlichen Reduktion oder einem möglichen Ersatz von Tierversuchen bleibt noch viel zu tun.

Assistenzhunde und Ausbildungsstandards

Eine weitere Motion verlangt, dass Ausbildungsstätten für Assistenzhunde künftig zertifiziert werden müssen. Damit sollen verbindliche Qualitätsstandards geschaffen werden, um die Ausbildung sicherer und professioneller zu machen. Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat dieser Motion zugestimmt.

Aus Tierschutzsicht ist das ein wichtiger Schritt. Heute gibt es grosse Unterschiede in der Qualität der Ausbildung. Das kann für die Hunde unnötigen Stress bedeuten und im schlimmsten Fall auch Risiken für Mensch und Tier mit sich bringen. Mit klaren Standards soll sichergestellt werden, dass nur seriöse Ausbildungsstellen Assistenzhunde ausbilden. Wichtig ist dabei, dass nicht nur die Sicherheit im Alltag berücksichtigt wird, sondern auch eine ethische und tiergerechte Ausbildung im Zentrum steht.

Schutz vor Tierseuchen

Bei der Tierseuchenprävention haben sich beide Räte für die Motionen ihrer jeweiligen Kommissionen ausgesprochen. Damit werden Tierhalter:innen unter bestimmten Bedingungen finanziell unterstützt, wenn sie durch behördliche Schutzmassnahmen gegen hochansteckende Tierseuchen Einkommenseinbussen oder Mehrkosten haben.

Aus Tierschutzsicht wird dieser Entscheid kritisch gesehen. Im Zentrum steht nicht die Vermeidung von Tierseuchen, sondern der Umgang mit den finanziellen Folgen, wenn solche Massnahmen notwendig werden. Dadurch wird das eigentliche Problem nicht direkt an der Ursache angegangen. Zudem besteht die Gefahr, dass solche Entschädigungen ohne klare Anforderungen an Tiergesundheit und Tierwohl falsche Anreize schaffen. Risiken wie hohe Tierdichten oder intensive Tiertransporte könnten dadurch indirekt bestehen bleiben.

Aus Sicht des Tierschutzes sollten finanzielle Hilfen deshalb nur in klar begrenzten Ausnahmefällen eingesetzt werden. Vorrang haben Massnahmen, die Tierseuchen wirklich verhindern und gleichzeitig die Gesundheit und das Wohl der Tiere langfristig verbessern.

Fazit

Die Sommersession 2026 zeigt: Es gibt zwar einzelne Fortschritte für den Tierschutz, insgesamt bleiben viele Entscheide aber Kompromisse, die dem Tierwohl nur teilweise gerecht werden. In zentralen Fragen wird oft abgewogen statt konsequent zugunsten der Tiere gehandelt.

Viele Geschäfte sind zudem noch nicht abgeschlossen: Über die Feuerwerksinitiative wird die Bevölkerung voraussichtlich an der Urne entscheiden, die Stopfleber-Vorlage geht zurück ins Parlament und auch bei der Förderung von Alternativen zu Tierversuchen wird die politische Diskussion weitergeführt. Es bleibt also entscheidend, wie die nächsten politischen Schritte ausfallen.

Als Leser:innen können Sie dazu beitragen, indem Sie sich informieren, Positionen kritisch hinterfragen, an Abstimmungen teilnehmen und Petitionen unterstützen – denn politische Entscheidungen entstehen nur dort, wo sie auch gesellschaftlich eingefordert werden.