Trophäenjagd für reiche Ausländer? NEIN!

Ein bisher ungenannter Aspekt des missratenen Jagdgesetzes: Die Trophäenjagd für reiche Ausländer in der Schweiz würde erlaubt bleiben.

 

19. August 2020
Birkhahn und Schneehuhn sind in der Schweiz gefährdet - der Steinbock ist geschützt und darf nicht regulär bejagt werden. Einige Kantone erlauben trotzdem die Jagd auf diese Tierarten.

Besonders stossend: der Kanton Wallis verkauft Abschusslizenzen an zahlende Jagd-Touristen. Die Trophäenjäger werden teilweise mit Helikoptern ins Jagdgebiet geflogen. Ihr einziges Ziel: eine fette neue Jagdtrophäe an ihrer Wand. Das Fleisch der Tiere interessiert sie nicht. Einen Birkhahn gibt’s für 2'620.- CHF. Ein Walliser Jäger mit Patent B zahlt im Vergleich 660.- CHF. Es handelt sich dabei um eine reine Sportjagd, ein Grund zur Bestandsregulierung besteht nicht.

Beim Steinbock ist es noch viel kostspieliger: Die Abschusslizenz kostet 2’980.- €. Danach wird je nach Hornlänge des Tieres abgerechnet, grosse Exemplare kosten bis zu 20'000.- CHF. Rund 100 ältere männliche Tiere werden jährlich von Jagdtouristen geschossen, dazu kommen ungefähr 330 von Walliser Jägern geschossene Steinböcke- und Geissen. Der Kanton Wallis kassiert so rund 650'000.- CHF jährlich von ausländischen Jagdtouristen.

Diese Art der Trophäenjagd ist äusserst heikel, da die Jagd auf Raufusshühner, sowie auf den Steinbock wildbiologisch nicht gerechtfertigt werden kann. Birk- und Schneehuhn richten keine Schäden an, Steinböcke nur minimal. Raufusshühner stehen durch Umwelteinflüsse wie Klimaerwärmung, sowie Störungen und schwindende Lebensräume durch touristische Infrastrukturen bereits stark unter Druck. Dem Steinbock wird zunehmend die Inzucht in den Kolonien zum Verhängnis.

Alle drei Arten werden einzig aufgrund ihrer Trophäe (Gehörn, Schmuckfedern, ausgestopfter Balg) bejagt. Das wirkt sich negativ auf das Geschlechterverhältnis aus, da hauptsächlich männliche Tiere geschossen werden, der Verlauf der Brunft und der natürlichen Auslese wird gestört (Steinbock) und Schutzbemühungen werden sabotiert.

Die Revision des Jagdgesetzes hätte die Gelegenheit geboten, gefährdete Tierarten, die noch immer bejagt werden können, endlich unter Schutz zu stellen. Diese Chance wurde vertan.

Jäger und Jägerinnen, die sich als Schützer der Natur verstehen, die Stiftung Bergwaldprojekt, der Schweizer Forstverein und auch wir von ProTier sagen überzeugt NEIN zum missratenen Jagdgesetz am 27. September.