Ihr Vermächtnis für das Tierwohl

Was geschieht mit meinem Nachlass? Wen möchte ich über meine Existenz hinaus berücksichtigen? Wer kümmert sich um mein geliebtes Haustier? Ein Testament schafft Klarheit für Sie und Ihre Begünstigten. 

Wenn Sie Ihren letzten Willen zu Lebzeiten festhalten, können Sie neben der gesetzlich geltenden Erbfolge einen Teil Ihres Nachlasses Organisationen oder Menschen widmen, die Ihnen am Herzen liegen. Mit einer Erwähnung von ProTier in Ihrem Testament engagieren Sie sich über ihre irdische Existenz hinaus für das Tierwohl in der Schweiz. Als gemeinnützige Stiftung ermöglichen uns Zuwendungen aus Vermächtnissen, unsere Arbeit langfristig und nachhaltig weiterzuführen.

Alle Erbschaften an ProTier sind steuerbefreit und können damit vollumfänglich für das Wohl der Tiere eingesetzt werden.

ProTier im Testament - ihre drei Möglichkeiten

Erbschaft

An erster Stelle kommen Ihre Liebsten. Familienangehörige wie Ehepartner, Eltern und Kinder erhalten per Gesetz einen Mindestanteil ihres Nachlasses. Über den Teil Ihres Vermögen, der diesen Anteil übersteigt, können Sie frei bestimmen. Hier haben Sie die Möglichkeit, ProTier als Miterben zu berücksichtigen. Sind keine pflichtteilgeschützten Erben vorhanden, können Sie ProTier sogar als Alleinerben einsetzen. 

Legat

Mit einem Legat oder Vermächtnis können Sie ProTier mit einer Bar- oder Sachspende berücksichtigen. Die Höhe dieses Beitrags können Sie selbst bestimmen, sofern er den frei verfügbaren Teil Ihres Nachlasses nicht übersteigt. Wie bei einer Erbschaft, haben allfällige Ehepartner, Eltern und Kinder auch bei einem Legat Anrecht auf den Mindestteil Ihres Vermächtnis. 

Mit dem Erlös aus Vermächtniswerten wie einer Antiquität oder einer Liegenschaft setzt sich ProTier für die nachhaltige Verbesserung des Tierwohls in der Schweiz ein. 

Begüngstigung durch Versicherung

Haben Sie eine entsprechende Versicherung, können Sie unter Umständen die Begünstigung im Todesfall frei wählen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, ProTier als begünstigte Organisation einzusetzen. Um ihre Möglichkeiten zu prüfen, kontaktieren Sie bitte direkt Ihre Versicherung.

Die wichtigsten Änderungen im Erbrecht 2023

Das Schweizer Erbrecht wurde angepasst. Neu können Sie freier über Ihr Vermögen verfügen.
Am 1. Januar 2023 treten unter anderem folgende neue Bestimmungen in Kraft:

  • Kein Pflichtteil mehr gegenüber den Eltern.

  • Der Pflichtteil für die Nachkommen wird auf 50 Prozent gesenkt.

  • Wenn Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, müssen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen.

  • Nicht verheiratete Personen ohne Nachkommen können eine beliebige Person oder eine gemeinnützige Organisation vollumfänglich begünstigen.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich

Wir stehen Ihnen bei der Nachlassplanung gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein persönliches Gespräch:

+41 44 201 25 03
tierschutz@remove-this.protier.ch