Der Kanton Zürich verbietet die Baujagd!

Der Zürcher Kantonsrat hat in erster Lesung ein neues Jagdgesetz verabschiedet. Es verbietet die Baujagd, beschränkt die Treibjagd, schafft Wildruhezonen, verbietet den Abschuss gefährdeter Arten und verbietet Hobby-Jägern den Alkoholkonsum.

 

3. Februar 2021

Das Jagdgesetz aus dem Jahr 1929 war mehr als veraltet und wurde in all den Jahren nur minim angepasst. Jetzt hat der Zürcher Kantonsrat in erster Lesung ein komplett neues Jagdgesetz verabschiedet, das dem Tier- und Artenschutz vermehrt Rechnung trägt.

Die wichtigsten Neuerungen im Zürcher Jagdgesetz sind:

Verbot der Baujagd
Längst überfällig war das Verbot der Baujagd, bei der Hunde in Fuchs- oder Dachsbauten geschickt werden, um die Wildtiere aufzuscheuchen und den Hobby-Jägern direkt vors Gewehr zu treiben. Häufig kommt es dabei zu unterirdischen Kämpfen zwischen Hund und Wildtier, wobei beide zum Teil schwere Verletzungen davontragen oder sogar getötet werden.
Auch die Trainingsmethoden der Hunde sind höchst fragwürdig. Man setzt einen Fuchs in einen künstlichen Bau und schickt den Hund hinein, damit er lernt, im Dunkeln der Spur zu folgen. Durch ein Schiebersystem wird zwar ein direkter Kontakt zwischen Hund und Fuchs verhindert, doch für den Fuchs bedeutet das jedes Mal enormer Stress.

Einschränkung der Treibjagd
Die Treibjagd, auch Bewegungsjagd genannt, wird hauptsächlich zur Dezimierung von Wildschweinbeständen angewendet. Die Wildschweine werden mit Lärm aufgeschreckt und den Jägern entgegengetrieben. Neu darf die zuständige Stelle der Baudirektion die Anzahl der Treibjagden, sowie der teilnehmenden Jäger, Treiber und Hunden beschränken, um die Störung im Wald gering zu halten.

Verbot der Jagd auf gefährdete Arten
Komplett verboten wird die Jagd auf gefährdete Arten wie Feldhase und Waldschnepfe.

Einführung von Wildruhezonen
Nebst Wildschongebieten und Wildkorridoren können jetzt auch temporäre Wildruhezonen definiert werden. Sporttreibende wie z.B. Biker dürfen diese Zonen dann vorübergehend nicht betreten. Tun sie es trotzdem, werden sie gebüsst. Dasselbe gilt auch für das Anbringen von Behinderungen in Wildtierkorridoren, wie beispielsweise das Errichten von Zäunen.

Verbot von Alkoholkonsum für Hobby-Jäger
Ab und zu ein Schluck aus dem Flachmann, während man im Hochsitz auf das Wild wartet, ist nicht mehr erlaubt. Wer angetrunken oder unter Drogeneinfluss auf die Jagd geht, verliert die Zulassung.

Leinenpflicht für Hunde im Frühling
Damit junge Wildtiere nicht gestört werden, gibt es von April bis Ende Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern.

Leider wurden aus Tierschutzsicht auch einige Chancen verpasst, so bleibt der Abschuss «verwilderter Katzen», die sich mehr als 300m von den nächsten Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden entfernt im Wald aufhalten weiterhin erlaubt.
Doch alles in allem ist das neue Zürcher Jagdgesetz zu begrüssen und könnte wegweisend für die politische Diskussion einer Revision des Jagdgesetzes auf nationaler Ebene sein. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in vier Wochen statt.