Tierqual-Produkte müssen deklariert werden

Datum: 08. July 2025
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Seit dem 1. Juli 2025 gilt in der Schweiz eine neue Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die unter tierquälerischen Bedingungen hergestellt wurden. Damit wird zwar ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz für Konsument:innen getan, jedoch schiesst das Vorhaben am Ziel vorbei.

In der Schweiz sind Praktiken wie das Enthornen von Kühen oder das Kastrieren von Schweinen ohne Betäubung verboten. Doch bei importierten Lebensmitteln ist das oft nicht der Fall. Viele Produkte, die unter schmerzhaften Bedingungen im Ausland erzeugt wurden, landen trotzdem in unseren Supermarktregalen.

Konkret müssen folgende Produkte neu deklariert werden:

  • Fleisch von Rindern, die ohne Betäubung kastriert oder enthornt wurden
  • Schweinefleisch, wenn die Kastration, das Kupieren des Schwanzes oder das Abklemmen der Zähne ohne Betäubung erfolgte
  • Eier und Fleisch von Hühnern, deren Schnabel ohne Schmerzausschaltung kupiert wurde
  • Milch von Kühen, bei denen die Enthornung ohne Schmerzausschaltung erfolgte
  • Ohne Betäubung gewonnene Froschschenkel
  • Leber und Fleisch von Gänsen und Enten aus Stopfmast

Die neue Regelung betrifft nicht nur den Detailhandel. Auch Restaurants, Metzgereien und andere Anbieter:innen sind verpflichtet, solche Produkte klar zu deklarieren. Die Kennzeichnung erfolgt mit Hinweisen wie: „mit schmerzverursachenden Eingriffen ohne Schmerzausschaltung produziert“ oder „von zwangsernährten Gänsen gewonnen“.

Kritik an der Umsetzung

Trotz der neuen Vorschriften gibt es starke Kritik an der Art und Weise der Umsetzung. Denn die Einhaltung wird nicht überprüft. Stattdessen sind Hersteller:innen Händler:innen und Importeure selbst verantwortlich, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Kantonale Behörden führen lediglich «risikobasierte Stichprobenkontrollen» durch.

Der Konsumentenschutz begrüsst zwar die neue Kennzeichnungspflicht als wichtigen Fortschritt. Gleichzeitig wird jedoch bemängelt, dass die Übergangsfrist von zwei Jahren zu lang sei. Erst ab dem 1. Juli 2027 sei damit zu rechnen, dass die Deklarationen flächendeckend korrekt und zuverlässig umgesetzt sind.

Unsere Haltung

ProTier sieht die Einführung der Deklarationspflicht zwar als einen Schritt in Richtung mehr Tierwohl, findet diese Massnahme jedoch ungenügend. Umfassender Tierschutz wäre dann gewährleistet, wenn für diese Produkte ein Importverbot eingeführt würde. Zudem wünschen wir uns ein Verbot sämtlicher schmerzhafter Eingriffe (mit oder ohne Betäubung) am Tier und einen Umstieg auf eine tierleidfreie Landwirtschaft. Auch empfehlen wir die Förderung nichttierischer Produkte.