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Aktuelles
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Wildtierverordnung / Bereich Zirkustiere
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ProTier ist enttäuscht über die per 1. März 2015 in Kraft tretende Wildtierverordnung. Die von ProTier in der Vernehmlassung geforderten Verbesserungen für Zirkustiere wurden nicht aufgenommen. Insbesondere eine Prüfung der Tierdressurnummern im Rahmen der Erteilung der Tourneebewilligung fand keinen Eingang. Auch ist es weiterhin erlaubt, Zirkustiere, mit denen häufig und regelmässig in der Manege gearbeitet wird, auf einer gegenüber den „üblichen“ Mindestmassen bis zu 30% reduzierten Gehegefläche zu halten. Weiter wurde darauf verzichtet, einzelne nicht für den Zirkusbetrieb geeignete (Wild)tierarten zu verbieten.
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Kommentar ProTier : Kaum Verbesserungen für Zirkustiere
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Artikel zur Wildtierverordnung/Zirkustiere Tages Anzeiger vom 28.02.2015.
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ProTier fordert Bewilligungspflicht für Zirkusnummern mit Tieren!
Juli 2014
Im Rahmen der Anhörung zu drei Amtsverordnungen Tierschutz des BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) hat sich ProTier für die Verankerung einer Bewilligungspflicht für Tierdressurnummern in Zirkussen stark gemacht.
Für ProTier ist es nicht haltbar, dass zwar das Mitführen und die Haltung der Wildtiere im Zirkus gesetzlich geregelt sind, nicht jedoch die Art ihres Einsatzes in der Manege. Aus Tierschutzsicht ist es nicht tolerierbar, dass Dressurnummern nicht vorgängig geprüft und daraufhin abgeklärt werden, ob die Tiere durch das wiederholte Aufführen einer einstudierten Nummer nicht überfordert sind (physisch und psychisch), dies ihrem arttypischen Verhalten widerspricht, sie Schaden nehmen oder in ihrer Würde verletzt werden. Immerhin unterliegt auch die Werbung mit Tieren bestimmten Auflagen. Eine Prüfung, im Rahmen des Tournee-Bewilligungverfahrens, ist deshalb für ProTier auch für jede einzelne Zirkusnummer mit Tieren zwingend.
Die Prüfung der Nummern soll im Rahmen der Tourneebewilligung erfolgen und Aufbau und Inhalt des Dressurakts, Tierart sowie Anzahl und Dauer der Auftritte pro Tier umfassen. Unterstützt wurden wir durch
die Organisationen Tier im Recht (TIR), Zürcher Tierschutz, die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz sowie der Schweizer Tierschutz STS, welche unseren Vorstoss ebenfalls in ihren Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung aufgenommen haben.
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Stellungnahme ProTier Anhörung Tierschutzverordnungen_Juli 2014
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